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BVerwG, 13.05.2005 - 8 B 39.05 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 19.01.2005 - 6 K 1583/99
- BVerwG, 13.05.2005 - 8 B 39.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 13.05.2005 - 8 B 39.05
Eine Zulassung der Revision wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer von der Beschwerde genau bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).Mit einer derartigen Begründung kann - selbst wenn sie zuträfe - die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - a.a.O. m.w.N.).